Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen, jeweils neuester Fassung. Wir weisen Sie darauf hin, dass die ADSp 2017 in Ziffer 22 bis 27 Haftungsregelungen enthalten, die z.T. von den gesetzlichen Regelungen abweichen. Die ADSp 2017 beschränken in Ziffer 23 die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB für Schäden im speditionellen Gewahrsam auf 8,33 SZR/kg, bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 SZR/kg, sowie ferner je Schadenfall auf 1,25 Millionen Euro oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für den Bereich der verfügten Lagerung begrenzt Ziffer 24 ADSp 2017 die Haftung des Spediteurs für Güterschäden auf 8,33 SZR/kg, höchstens jedoch 35.000 Euro je Schadenfall. Besteht der Schaden eines Auftraggebers in einer Differenz zwischen Soll- und Ist-Bestand des Lagerbestands, ist die Haftung des Spediteurs abweichend vom Vorgenannten der Höhe nach auf 70.000 Euro pro Jahr begrenzt. Die Haftung des Spediteurs für andere als Güterschäden mit Ausnahme von Personenschäden und Sachschäden an Drittgut ist auf 35.000 Euro je Schadenfall begrenzt. In jedem Fall ist die Haftung des Spediteurs mit Ausnahme von Personenschäden und Schäden an Drittgut, unabhängig davon, wie viele Ansprüche aus einem Schadenereignis erhoben werden, bei einer verfügten Lagerung auf 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis begrenzt, bei mehreren Geschädigten haftet der Spediteur anteilig im Verhältnis ihrer Ansprüche.
B) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen Eigentum der Protex Textillogistik GmbH. Der Debitor ist zur Weiterveräußerung widerruflich ermächtigt; aus der Weiterveräußerung entstehende Forderungen auf Zahlung des Kaufpreises sind hiermit an uns abgetreten.
Besteht ein Kontokorrentverhältnis nach §â€¯355 HGB, bezieht sich die Vorausabtretung auch auf den anerkannten Saldo.
Wird die Kaufsache verarbeitet, verbunden oder vermischt, erwerben wir anteiliges Miteigentum.
C) Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher.
D) Im Falle des Verzuges mit mehr als einer Verbindlichkeit sind sämtliche Forderungen gegen den Debitor sofort fällig.
E) Einkaufsbedingungen des Debitors gelten nur, wenn sie diesen AGB nicht widersprechen.
Einem Abtretungsverbot wird ausdrücklich widersprochen.
F) Wir sind berechtigt, Forderungen aus der Geschäftsverbindung abzutreten.
G) Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Protex Textillogistik GmbH.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
H) Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
I) Höhere Gewalt (Force Majeure)
Bei Ereignissen wie Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks oder behördlichen Maßnahmen, die unsere Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, sind wir für die Dauer und im Umfang der Störung von der Leistungspflicht befreit.